Melde dich mit deiner syBos-ID an. Bestätige anschließend die E-Mail in deinem Postfach, um dich einzuloggen. Mit der Anmeldung hast du Zugriff auf interne Dokumente im Downloadcenter, kannst Schnellzugriffe setzen und Personalisierungen vornehmen.
Bezirk Steyr-Land zur Übersicht
STEYR-LAND. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden im politischen Bezirk Steyr-Land und Steyr-Stadt aktiv.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2022 - Bezirk Steyr-Land)
VERORDNUNG
der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz- Verordnung 2022 - Bezirk Steyr-Land)
Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2016, wird verordnet:
§ 1 Schutzmaßnahmen
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
§ 2 Bekanntmachung des Verbots
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen (§ 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975).
§ 3 Strafbestimmungen
Übertretungen des § 1 werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
§ 4 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2022 außer Kraft.