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Atem- und Körperschutz

VORAUSSETZUNGEN

Es bedarf mehrerer Voraussetzungen, um Atemschutzträger werden zu können:

  • erfolgreich absolvierter Grundlehrgang
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Ärztliche Atemschutzuntersuchung
  • Körperliche und geistige Eignung

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, kann mit der Grundausbildung für Atemschutzträger begonnen werden. Hier wird die Taktik im Atemschutzeinsatz und die Technik der in der Feuerwehr verwendeten Atemschutzgeräte geschult.
Einmal pro Jahr muss von jedem Atemschutzträger der Atemschutzleistungstest (ASLT) absolviert werden, um die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

Die wiederkehrende Atemschutzuntersuchung durch einen Arzt muss in folgenden Abständen durchgeführt werden:

  • 18. bis vollendetes 39. Lebensjahr - alle 5 Jahre
  • 40. bis vollendetes 49. Lebensjahr - alle 3 Jahre
  • ab 50. Lebensjahr - alle 2 Jahre

SCHUTZSTUFEN

SCHUTZSTUFE 1
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diese besteht aus der Einsatzbekleidung mit Sicherheitsstifeln, Helm und Branddienst Handschuhen. Im Bedarfsfall mit leichtem oder schwerem Atemschutz.

SCHUTZSTUFE 2
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit leichtem Hitzeschutz oder Kontaminationsschutz
Dieser Schutzanzug ist nicht gasdicht und wird in Verbindung mit leichtem oder schwerem Atemschutz getragen.

SCHUTZSTUFE 3
Schwerer Hitzeschutz oder gasdichter Schutzanzug
Dieser Schutzanzug ist ausschließlich in Verbindung mit schwerem Atemschutz zu tragen.

Fachbeauftragte Atemschutz

Daniel Kothgassner

HBI d.F. Daniel Kothgassner

Bezirks-Fachbeauftragter Atemschutz
Lukas Geyer

OBI d.F. Lukas Geyer

Abschnitts-Fachbeauftragter Atemschutz
Thomas Wallauch

OBI d.F. Thomas Wallauch

Abschnitts-Fachbeauftragter Atemschutz
Thomas Kerschbaumsteiner

OBI d.F. Thomas Kerschbaumsteiner

Abschnitts-Fachbeauftragter Atemschutz