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Es bedarf mehrerer Voraussetzungen, um Atemschutzträger werden zu können:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, kann mit der Grundausbildung für Atemschutzträger begonnen werden. Hier wird die Taktik im Atemschutzeinsatz und die Technik der in der Feuerwehr verwendeten Atemschutzgeräte geschult.
Einmal pro Jahr muss von jedem Atemschutzträger der Atemschutzleistungstest (ASLT) absolviert werden, um die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Die wiederkehrende Atemschutzuntersuchung durch einen Arzt muss in folgenden Abständen durchgeführt werden:
SCHUTZSTUFE 1
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diese besteht aus der Einsatzbekleidung mit Sicherheitsstifeln, Helm und Branddienst Handschuhen. Im Bedarfsfall mit leichtem oder schwerem Atemschutz.
SCHUTZSTUFE 2
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit leichtem Hitzeschutz oder Kontaminationsschutz
Dieser Schutzanzug ist nicht gasdicht und wird in Verbindung mit leichtem oder schwerem Atemschutz getragen.
SCHUTZSTUFE 3
Schwerer Hitzeschutz oder gasdichter Schutzanzug
Dieser Schutzanzug ist ausschließlich in Verbindung mit schwerem Atemschutz zu tragen.